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Achten Sie darauf, dass Ihr Pferd bis zum 31. Dezember 2009 korrekt identifiziert ist!
Mit dem 1. Juli 2009 trat in der gesamten EU eine neue EU-Verordnung in Kraft, die wesentliche Änderungen in der Identifizierung von Equiden (Pferde, Ponys, Esel, …) mit sich brachte. Wie bereits in einem Presseschreiben (August 2009) mitgeteilt, besteht die Grundidee der EU-Verordnung auf der Einführung eines geschlossenen Systems, bestehend aus:
- der Kennzeichnung des Equiden mit einem Mikrochip,
- der Vergabe einer 15-stelligen Lebensnummer (Universal Equine Life Number „UELN“),
- der Ausstellung des Equidenpasses und der damit einhergehenden Eintragung in die Datenbänke der jeweiligen Zuchtverbände.
Das Stichdatum für die EU-konforme Identifizierung von Equiden ist der 31. Dezember 2009.
Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 ordnungsgemäß identifiziert wurden - das heißt einen korrekten Equidenpass ausgestellt in Heftformat besitzen - gelten auch weiterhin ohne Chip als konform identifiziert.
Fohlen, die nach dem 30. Juni 2009 geboren wurden, sowie alle übrigen Pferde, die bis zum 1. Juli 2009 noch nicht korrekt identifiziert wurden (kein gültiger Equidenpass vorhanden oder lediglich ein loser Identifizierungsschein), müssen nach der neuen EU-Verordnung bis zum 31. Dezember 2009 gechipt werden und einen Equidenpass ausgestellt bekommen.
Bei Fohlen gilt grundsätzlich die Regel, dass diese bis zum 31. Dezember ihres Geburtsjahrganges oder innerhalb der ersten sechs Lebensmonate - je nachdem, welche Frist später abläuft - zu identifizieren sind (Mikrochip und Equidenpass).
Eine Ausnahmeregelung besteht für Schlachtequiden, die mit weniger als 12 Monaten in Luxemburg geschlachtet werden. Hier besteht nur eine Kennzeichnungspflicht mittels „Identifizierungsschein“.
Die neue Identifizierungspflicht besteht ausnahmslos für alle Equiden (Pferde, Ponys, Eseln etc.): Nicht nur eingetragene Turnierpferde und von Zuchtverbänden registrierte Pferde sind davon betroffen, sondern alle Freizeitpferde und sonstigen Equiden müssen ordnungsgemäß identifiziert werden.
Die Identifizierung und Ausstellung der Pässe erfolgt für die Zuchtpferde durch die jeweiligen Zuchtverbände und bei allen sonstigen Equiden durch die Tierzuchtorganisation CONVIS. Der Mikrochip selbst ist von einem zugelassenen Tierarzt gemäß den EU-Vorschriften anzubringen. Auch muss vorher feststehen, ob das Tier für die menschliche Nahrungskette bestimmt ist und dann nur eingeschränkt mit Medikamenten behandelt werden darf. Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung bestimmt die Mitverantwortung des Halters, unter Umständen ist das der Reitstallbetreiber, bei der Identifizierung.
Jedes Pferd in der EU muss identifiziert sein! Die Kontrolle der Umsetzung der vorliegenden Bestimmungen erfolgt über die zuständigen staatlichen Behörden. Nicht korrekt identifizierte Pferde werden endgültig von der Nahrungskette ausgeschlossen, können mit Geldstrafen verbunden sein, dürfen weder transportiert, noch vermarktet werden und sind von Wettbewerben oder sonstigen Aktivitäten auszuschließen.
Weitere Informationen können über die ASTA Dienststelle für Tierproduktion, das Veterinäramt, resp. über Ihren Tierarzt nachgefragt werden.
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